Korrektur zu Verstümmelung (forensisch)
Korrektur zu Verstümmelung (forensisch)
In dem noch zu Recht bestehenden österreichischen Strafgesetzbuche ist dieser Begriff (§156 a) als Kriterium der qualificirt schweren Körperbeschädigung aufgeführt (Strafsatz: 5 ?10 Jahre schwerer Kerker). Wir verstehen unter demselben den Verlust eines zum Ganzen des Organismus gehörigen Körpertheiles, gleichviel ob der Abgang dieses Theiles für die Gesundheit des Individuums nachtheilig oder gleich- giltig ist. Dieser Auffassung zufolge wäre nicht nur beispielsweise der Ver lust der Nase, einer Ohrmuschel, sondern auch einer Zehe, des Hodensackes u. s. w. als Verstümmelung anzusehen. Allein das Gesetz bezeichnet nur jene Verstümmelung als Kriterium der qualificirt schweren Beschädigung, welche eine »auffallende« ist, welche somit in die Augen springt und nicht erst aufgesucht zu werden braucht. Demzufolge wird wohl z. B. der Verlust der Nase, keineswegs aber jener des Penis, Hodensackes oder einer Zehe als auffallende Verstümmelung gelten können. Dass übrigens dieser Begriff mitunter mit jenem der »auffallenden Entstellung« (s. diesen Artikel) oder mit anderen Kriterien der schweren Körperbeschädigung, als Siech- thum (s. d.) u. s. w. zusammenfällt, ist klar, daher mag es auch kommen, dass derselbe in den neuen Strafgesetzbüchern nicht mehr enthalten ist. Im deutschen Strafgesetzbuch (§224) ist vom Verluste eines wichtigen Körpergliedes, und in dem (jetzt zurückgezogenen) österreichischen Ent würfe eines neuen Strafgesetzbuches (§236) von dem Verluste eines Armes, einer Hand, eines Beines, eines Fusses, der Nase die Rede; und wenn diese Kriterien den Begriff der Verstümmelung nicht vollends über flüssig machen, so wird er von den in beiden Strafgesetzbüchern ange führten Kriterien: Siechthum, Lähmung, erhebliche und dauernde Entstellung (respective bleibende Verunstaltung) gewiss gedeckt.
Name
Freiwillig, wird veröffentlicht.
E-Mail
Freiwillig, wird nicht veröffentlicht.
SPAM-Schutz
Bitte geben Sie die Ziffern hier erneut ein:
Um das automatische Eintragen mittels SPAM-Roboter zu verhindern müssen Sie sich so als Mensch identifizieren.
Beachten Sie: Mit dem Absenden erteilen Sie uns die Erlaubnis, diesen Korrektur mit Ihrem angegebenen Namen zu speichern und ggf. zu veröffentlichen.
Gegebenenfalls eingegebener HTML-Code, ebenso alle Links und Skripte werden automatisch entfernt.
Die übermittelte IP-Adresse und Uhrzeit werden gespeichert.
Medizin Lexikon
Empfohlene Artikel
Zungenkrampf
Zucker
Vitellin
Wein
Wismutpräparate
Yaws
Aachen
Zinkpräparate
Zungenlähmung
Vibrio
Wirbelverletzungen
Abdeckereien
Yohimbehe
Zahnwurzelhautentzündung, Periodontitis
Abasie
Alphabetisch
V
W
X
Y
Z
Suche
Admin
Benutzer Login
Impressum
-
Hilfe
-
Kontakt