Zeugungsfähigkeit (forensisch): Beim Mann

Heilkundelexikon

Zeugungsfähigkeit (forensisch): Beim Mann


A. Zeugungsfähigkeit beim Manne.

1. Potentia coeundi. Die Hauptbedingung der Potentia coeundi beim Manne ist die Immissionsfähigkeit des Gliedes. Diese kann fehlen oder mehr weniger behindert sein:
a) durch angeborene oder erworbene Defecte oder Missbildungen des Penis;
b) durch Geschwülste, welche den Penis selbst im erigirten Zustande bedecken, und
c) infolge von Mangel oder Behinderung der Erectionsfähigkeit des sonst normal gebildeten Gliedes.

Ad a) Angeborener Defect des Penis ist selten, häufiger angeborene Kleinheit oder vielmehr Verbleiben des Penis und meist der ganzen Genitalien auf infantiler Stufe und dann häufig mit auch sonst zurückgebliebener Körperentwickelung. Erworbener Defect kann durch Trauma, Gangrän, ulceröse Processe und dergleichen zustande kommen. Hierbei ist zu bemerken, dass die Anwesenheit der Eichel zur Begattungsfähigkeit nicht unumgänglich nothwendig ist und dass auch ein bei der Untersuchung kurz befundener Penisstumpf sich bei der Erection verlängert und dann desto befriedigender die Einführung in die weiblichen Genitalien gestatten kann, je länger der Penisstumpf sich gestaltet.

Ein wesentliches Begattungshinderniss ist die angeborene, meist mit Hypospadie und Verwachsung des gespaltenen Frenulums oder Verwachsung der die Unterfläche des Penis bekleidenden Haut mit dem Hodensack einhergehende Verkrümmung des in der Regel gleichzeitig verkümmerten Gliedes, welche in exquisiten Fällen und, wenn sie sich zugleich mit Spaltung des Hodensackes und Kryptorchie verbindet, den sogenannten Hermaphrodismus externus bedingt (s. Art. Hermaphrodisie). In einzelnen Fällen kann vielleicht eine Operation den Zustand beheben oder wesentlich bessern, doch ist auch in hochgradigen Fällen eine Cohabitation, ja selbst eine Befruchtung nicht absolut ausgeschlossen, wie insbesondere ein Fall von Traxler zeigt, in welchem eine Magd von einer anderen mit ihr in einem Bette schlafenden Magd, die sich nachträglich als männlicher Zwitter herausstellte, geschwängert wurde.

Eine angeborene, auch für normale weibliche Genitalien unverhältniss-mässige Dicke des Gliedes, von der in älteren Schriften gesprochen wird, dürfte wohl kaum vorkommen.

Eine Phimose ist, wie zahlreiche Erfahrungen lehren, weder ein Be-gattungs- noch ein Befruchtungshinderniss. Hochgradige Fälle, die etwa in dieser Beziehung in Betracht kommen könnten, gelangen wegen erschwerter Harnentleerung schon im Kindesalter zur Operation.

Von erworbenen mechanischen Hindernissen der Erection sind insbesondere schwielige Narben und chronische Entzündungen in den Schwellkörpern zu erwähnen.

Ad b) Es gehören hierher grosse Scrotalhernien und die Elephantiasis scroti, welche bekanntlich einen so hohen Grad erreichen kann, dass der Penis in der riesigen Geschwulst ganz verschwindet.

In einem von Ziino (Morgagni, December1892) mitgetheilten Falle wollte ein 50jähriger Mann eine erfolgte Schwängerung mit der Angabe ablehnen, dass er wegen Missbüdung der Genitalien impotent sei. Es fand sich aber nur eine beiderseitige Hydrokele, in welcher der Penis theilweise aufgegangen war; sonst waren die Verhältnisse normal. Für die Annahme einer Zeugungsunfähigkeit lag somit kein Grund vor.

Ade) Der Mangel der Erectionsfähigkeit, eventuell das nicht präcise Eintreten der Erection des sonst normal gebildeten Gliedes, bildet die häufigste Form der Beischlafsunfähigkeit des Mannes, respective den Gegenstand dahin gehender Behauptungen.

Die Erection des Penis beim Coitus ist ein Reflexvorgang, dessen prä-cises Eintreten zunächst einestheils einen gewissen Grad der Erregung des Geschlechtstriebes durch das Weib, mit dem den Coitus zu üben gerade Gelegenheit geboten ist, voraussetzt, andererseits eine entsprechende Erregbarkeit des Mannes, respective der Erectionscentren im Rückenmark, ferner normale Reflexleitung sowohl in centripetaler als in centrifugaler Richtung.

Mangel geschlechtlich erregender Eigenschaften an der Frau kann selbstverständlich Ausbleiben der sexuellen Erregung des Mannes und daher auch Ausbleiben der Erection bedingen, doch ist dieses Moment, wie zahlreiche Erfahrungen, insbesondere auch die wiederholt vorgekommenen Noth-zuchtsattentate an alten, hässlichen Weibern beweisen, ein so relatives und zugleich so leicht vorzuschützendes, dass solchen Angaben gegenüber die grösste Vorsicht empfohlen werden muss. Am ehesten wäre eine solche
Angabe gegenüber von Frauen gerechtfertigt, die an »unheilbaren körperlichen Gebrechen leiden, welche Ekel und Abscheu erregen«, wie solche vom § 697 des preuss. allgem. Landrechts ausdrücklich als zulässiger Ehescheidungsgrund erklärt werden.

Das Centrum für die Erection liegt im Lendenmark, nach klinischen Beobachtungen an der Austrittsstelle des 1. bis 4. Sacralnerven. Eckhard sah Erection auch nach Reizung höherer Rückenmarkstheile ? ebenso Landois beim Menschen ? sowie nach Reizung des Pons und der Crura cerebri. Das Erectionscentrum im Lendenmarke ist dem dominirenden Vasodilatatorencentrum der MeduUa oblongata untergeordnet, von welchem aus abwärts durch das Rückenmark Verbindungsfasern zu jenem hinziehen. Daher hat auch eine Reizung des Rückenmarks aufwärts, z. B. durch Erstickungsblut, Erection zur Folge.

Es ist nun gewiss auch bei sonst normalen Menschen möglich, dass Erregbarkeit dieser Centren vom Hause aus fehlt oder abnorm gering ist, und man trifft in der That sonst normale Individuen, die des Geschlechtstriebes mehr weniger entbehren. Ein solches Individuum bezeichnet man als »Natura frigida«. Verhältnissmässig häufiger scheint diese Erscheinung als Theilsymptom anderweitiger angeborener Anomalien des Centrainervensystems vorzukommen, so bei manchen Formen angeborenen Blödsinns und Schwachsinns und bei gewissen angeborenen psycho- und neuropathischen Organisationen, deren Hauptrepräsentanten die sogenannte Moral insanity bildet. In erworbener Weise kann die Erregbarkeit der Erectionscentren herabgesetzt sein durch Alter, sexuelle Excesse (Onanie), chronische schwächende Erkrankungen und durch pathologische Processe, welche das centrale Nervensystem selbst, insbesondere die als Sitz der Erection scentren geltenden Partien des Rückenmarks, betreffen. Als fast constantes Symptom wird Impotenz, besonders Erectionsun-' fähigkeit, bei der »Eisenbahnlähmung« (Railway spine) angegeben, ebenso bei Diabetes. Einen analogen Effect können Erkrankungen der die Reflexaction vermittelnden centripetalen oder centrifugalen Nervenbahnen bedingen. Ueber erstere ist wenig bekannt, von letzteren kennen wir die Nervi erigentes (C. Eckhard), Fasern, die aus dem 1. bis 3. Sacralnerven entspringen, in den Sympathicus übergehen und mit diesem zu den Gefässen des Penis gelangen, durch deren Erweiterung sie die Erection bewirken. Durchschneidung dieser Nerven kann somit Erectionsunfähigkeit bedingen, wie dies thatsächlich an Pferden nachgewiesen worden ist.

In den meisten Fällen von Impotenz wegen Erectionsunfähigkeit liegen letzterer nur psychische Ursachen zugrunde, indem es sich um sogenannte psychische Reflexhemmungen handelt. Schlechtes Gewissen infolge von getriebener Masturbation, infolge von überstandenen virulenten Affectionen, oder durch Schüchternheit, Angst etc. geweckte Vorstellungen von Impotenz können das präcise Eintreten der Erection verhindern, und Hunter hat Recht, wenn er sagt: »Vielleicht giebt es keine thierische Verrichtung, die so sehr wie die männliche Zeugungsfähigkeit von dem Zustande der Seele abhängt.« (Traite des maladies vöneriennes. Ch. XII.)

Ausser den Verhältnissen des Genitalapparates kommen bei der Be-urtheilung der Beischlafsfähigkeit eines Individuums auch gewisse sonstige Verhältnisse in Betracht, besonders wenn es sich nicht um die Beischlafsfähigkeit im allgemeinen, sondern darum handelt, ob der Mann zu einer bestimmten Zeit, z. B. in den letzten Tagen oder Wochen vor Trennung einer Ehe, beischlafsfähig gewesen ist. Namentlich ist der sonstige Gesundheitszustand zu, erwägen, und es ist begreiflich, dass während schwerer acuter und vieler chronischer Erkrankungen eben dieser Erkrankungen wegen
trotz normaler sexueller Verhältnisse von einer Fähigkeit zur Ausübung des Beischlafes in der Regel nicht wird die Rede sein können, und dass daher, wenn es sich um die Frage handelt, ob ein nach Trennung einer Ehe durch Tod oder nach einer Scheidung geborenes Kind noch von dem betreffenden Ehegatten herrühren könne, zu der vom Todes- respective Trennungstage bis zum Geburtstage des Kindes verflossenen Zeit auch die hinzugerechnet werden muss, während welcher der Mann unmittelbar vor der Ehetrennung wegen seiner Krankheit zur Ausführung des Beischlafes unfähig gewesen ist.

2. Potentia generandi. Die wichtigsten Bedingungen derselben sind:
a) Vorhandensein der Hoden;
b) Functionsfähigkeit derselben und
c) normale Beschaffenheit der Ausscheidungswege des Samens.

Ad a) Selbstverständlich genügt zur Befruchtungsfähigkeit das Vorhandensein eines functionstüchtigen Hodens. Angeborenes Fehlen der Hoden kommt selten vor und würde natürlich ebenso absolute Befruchtungsunfähigkeit bedingen wie die im Knabenalter vorgenommene Castration. Nach Castration im geschlechtsreifen Alter müsste die Möglichkeit eines befruchtenden Beischlafes noch so lange zugegeben werden, als lebende Spermato-zoiden in den Samenblasen sich befinden. Doch ist über die Zeit, wie lange sich die Samenfäden in letzteren lebend erhalten können, gegenwärtig nichts Positives bekannt. Da nun aber ein Mensch nicht gleich nach der Castrirung den Beischlaf ausüben wird, so kann man im allgemeinen die Potentia generandi von Castraten negiren. N. Obolonsky (Beiträge zur forensischen Diagnostik. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med., 1888, XLVIII) hat bei Hunden einmal 7, das anderemal 31 Tage nach der Castration noch lebende Spermato-zoiden in den Samenblasen gefunden. Aehnliches ergeben die Untersuchungen von Misuraca (Rivista sperm. di fren. e med. legale. 1889, XV, pag. 182). Massazza (Riforma med., 1891, Nr. 29?31) constatirte durch Untersuchungen an castrirten Thieren, dass sich die Samenfäden in den Vasa deferentia und in den Samenblasen längere Zeit erhalten können, jedoch längstens binnen 9 Tagen nach der Castration ihre Bewegungs- respective Befruchtungsfähigkeit verlieren.

Angeborenes Fehlen der Hoden kann durch Kryptorchie vorgetäuscht werden, die auch bei sonst normalen Hoden vorkommen kann.

Ad b) Die Functionsfähigkeit der Hoden, respective die Fähigkeit derselben zur Samenbildung, hängt zunächst von gewissen Altersverhältnissen ab. In unserem'Klima werden die Knaben gewöhnlich zwischen dem 16. und 18. Jahre geschlechtsreif, mitunter noch später, häufiger jedoch früher. Namentlich sind Fälle, in welchen schon mit 14 Jahren Geschlechtsreife besteht, nichts Seltenes. Fälle, wo dieselbe angeblich noch früher aufgetreten ist, sind mit Vorsicht aufzunehmen, doch nicht absolut unglaublich. Bekanntlich giebt sich der Eintritt der Pubertät durch gewisse körperliche Veränderungen kund, wie: männliches Aussehen, Mutiren der Stimme, Eintritt des Bartwuchses und an den Genitalien durch Verschwinden des infantilen Habitus derselben, Volle der Hoden und Behaarung des Schamberges. Auf das Vorhandensein dieser Erscheinungen wäre zu reagiren, wenn die Potentia generandi eines Knaben in Frage käme. Doch kommt denselben keine absolute Beweiskraft zu. So wurden z. B. bereits wiederholt Sperma-tozoiden in den Leichen von Knaben gefunden, die kaum einen Flaum am Schamberg besassen und andererseits keine bei solchen, wo die Behaarung des Promontoriums bereits gut ausgebildet war. Da Pollutionen frühzeitig sich einzustellen pflegen, wäre die Nachforschung nach Spermaflecken in der Wäsche nicht zu unterlassen.

Das Greisenalter für sich allein scheint eine Sistirung der Spermato-zoidenbildung nicht zu bedingen; Beweis dafür zahlreiche, insbesondere von Duplay (Arch; gen., December1852), Dien (Journ. d'anat. 1867, 449) u. a.
angestellte Untersuchungen an Leichen, die noch bei über 80jährigen Greisen das Vorhandensein von Samenfäden ergaben. Es muss somit, wenn es sich um die Frage der Befruchtungsfähigkeit eines Greises handeln sollte, nicht das Alter, sondern der Körper- respective der Kräftezustand desselben in Betracht gezogen werden.

Von den pathologischen Processen, welche Functionsunfähigkeit der Hoden bedingen können, ist namentlich die Atrophie derselben zu erwähnen. Angeborene Verkümmerung der Hoden ist häufiger als angeborener Defect derselben. Meist ist dieselbe mit anderweitigen Hemmungsbildungen der Genitalien verbunden, häufig auch mit Kryptorchie, die aber, wie erwähnt, auch bei normalen Testikeln vorkommen kann.

Gleichbedeutend mit angeborener Verkümmerung ist das Verbleiben der Hoden auf dem infantilen Zustand. Dasselbe ist meist mit knabenhafter Beschaffenheit der sonstigen Genitalien verbunden, kann jedoch auch bei normaler Bildung der letzteren, insbesondere bei ausreichender Entwicklung der Pubes, vorkommen. Mitunter ist dasselbe nur Theilerscheinung einer auch sonst zurückgebliebenen Körperentwicklung, in anderen Fällen ist äussere Behinderung des Wachsthums die Ursache, so unvollständiger Des-census testiculorum, wenn die Hoden im Leistencanal stecken geblieben sind. Auch bei manchen Fällen von vollständigem Kryptorchismus ist die Ursache des Kleinbleibens der Hoden vielleicht in localen Wachsthumshindernissen gelegen. (S. Englisch, Ueber abnorme Lagerung des Hodens ausserhalb der Bauchhöhle. Wiener Klinik, 1885, 11. Heft.)

Hodenatrophie nach bereits erreichter Geschlechtsreife kann hervorgerufen werden durch sexuelle Excesse, insbesondere durch frühzeitig getriebene excessive Onanie, durch Orchitis, namentlich durch die chronischen indurativen Formen derselben, durch fortgesetzten Druck, z. B. durch Hydro-und Varicocele (Hunter), grosse Scrotalhernien (Hunter) und durch Elephantiasis scroti (Virchow); ferner nach Durchschneidung des Nervus spermaticus (Obolenski) oder des ganzen Samenstranges (Pelikan und Blumberg). Durch trennung des Vas deferens für sich allein zieht keine Atrophie nach sich. Nach J. Mifle (Arch. f. klin. Chir., XXIV, pag. 399) hat die Art. sperm. intern, für den Hoden die Bedeutung einer Endarterie im Sinne Cohnheim's. Niemann (Ueber Hodenatrophie. Breslauer ärztl. Zeitschr., 1884, Nr. 2) sah in der That Hodenatrophie nach Thrombose dieser Arterie entstehen. Endlich können auch allgemeine chronische Ernährungsstörungen Hodenatrophie bedingen. Auf diese Art sind die Hodenatrophien respective die Sterilität der ISäufer, Morphiophagen etc. zu erklären. Eine specifisch atrophirende Wirkung auf die Hoden, wie sie gewissen Medicamenten, wie dem Jod, dem Bromkalium etc., zugeschrieben wurde, ist nicht erwiesen.

Nach Benzler (Deutsche militärärztl. Zeitschr., 1897, Nr. 4) haben unter 100 Männern, welche eine doppelseitige Hodenentzündung überstanden haben, noch fast 77 Chancen, Kinder zu bekommen, wenn sie eine gesunde, conceptionsfähige Frau heiraten.

In allen Fällen von nach der Pubertät acquirirter Hodenatrophie scheint zunächst die Bildung der Samenfäden und dann erst die der Samenflüssigkeit zu sistiren; es geht demnach Azoospermie (Aspermatozie) der Aspermie voraus. Es kommt jedoch Azoospermie auch ohne Hodenatrophie vor. Temporäre Abwesenheit der Spermatozoiden nach wiederholt geübtem Coitus hat Casper beobachtet. Es dürfte sich um Erschöpfung des Vorrathes an Sperma gehandelt haben. Ob unter gewissen Umständen, z. B. während acuter und chronischer Erkrankungen, die Spermabildung sistirt oder etwa, analog der Brunstzeit der Thiere, physiologisch in gewissen Perioden eine regere ist als sonst, ist zwar nicht erwiesen, doch gewiss möglich; ebenso ist es möglich, dass vielleicht'einzelne Individuen vom Hause aus nicht fortpflanzungsfähig
sind, wie dies bei Bastarden von Thieren trotz sonst normaler Bildung der Genitalien, beobachtet wurde. (Demartini und Hausmann, Vierteljahrscbr. f. Veterinärkunde. 1874, Heft 1, pag. 6, Anal.) Thatsache ist, dass sowohl bei Lebenden als an Leichen nicht gar selten keine Spermatozoiden im Samen gefunden werden, obgleich weder Hodenatrophie, noch sonstige locale Veränderungen, noch solche anderweitige Erkrankungen nachweisbar sind, die den Abgang jener Elemente genügend erklären würden. Ad c) Defect der Vasa deferentia, Verwachsung derselben oder abnorme Ausmündung der Ductus ejaculatorii (in die Blase) ist nur sehr selten beobachtet worden und dann meist verbunden mit anderweitigen Vorbildungen der Genitalien. Erworben kann die Impermeabilität der Samenwege vorkommen durch Trauma (auch Seitensteinschnitt) und durch entzündliche, insbesondere gonorrhoische Processe. Thatsächlich ist nach Epididymitis ver-hältnissmässig häufig Azoospermie beobachtet worden. Hypo- und Epispadien geringeren Grades bedingen keine Befruchtungsunfähigkeit. Bei hochgradigen Hypospadien (Ausmündung der Harnröhre am Damme), die gewöhnlich mit Verkümmerung und Verkrümmung des Penis verbunden sind, ist die Potentia generandi wesentlich behindert, doch, wie bereits oben erwähnt, nicht absolut ausgeschlossen. Bei hochgradigen Formen der Epispadie, in welchen die Harnröhrenmündung unter der Symphyse sich befindet, ist wohl nicht leicht anzunehmen, dass eine Befruchtung durch Coitus erfolgen könne, doch ist sie selbst hier nicht ganz unmöglich, da das ejaculirte Sperma doch wenigstens mit der Vulva in Berührung kommt und durch fortgesetzte Cohabi-tation tiefer eingebracht werden kann. Die höchsten Grade der Epispadie sind mit Mangel einer geschlossenen Symphyse und der vorderen Bauch- und Blasenwand verbunden und kann bei diesen Verhältnissen eine Befrachtungsfähigkeit wohl kaum angenommen werden.


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