Warzentheil: Nachbehandlung

Heilkundelexikon

Warzentheil: Nachbehandlung


Von grösster Bedeutung für die endliche Heilung ist die Nachbehand lung, die deshalb mit äusserster Sorgfalt geleitet werden muss, wenn auch, wie nicht allzu selten, die Geduld des Arztes dabei oft auf eine harte Probe gestellt wird. Nach beendeter Operation wird die Wunde mit Jodoformgaze tamponirt und ein Occlusivverband angelegt. Dieser bleibt, wenn nicht Schmerzen oder Fieber eintreten, 6 ?7 Tage liegen und wird späterhin Je nach der Menge des Secretes öfter gewechselt. Vom zweiten Verbände an ersetzt man die Jodoformgaze am besten durch einfache sterile Gaze, und zwar bedient man sich kleiner Streifen, mit welchen jede Bucht der Wund höhle austamponirt werden kann. Auf schiessende Granulationen müssen mit Arg. nitr. oder Chromsäure in Substanz geätzt, können aber auch mit dem Galvanokauter zerstört werden. Gerade diesem Theil der Nachbehandlung ist die grösste Aufmerksamkeit zu widmen, damit nicht Verwachsungen zu stande kommen, die zu Eiterretentionen führen und damit den ganzen Zweck der Operation vereiteln. Den Schluss der Wunde darf man nicht eher ein treten lassen, als bis eine vollständige Epidermisirung der nur von der retroauriculären Oeffnung aus sichtbaren Partien der Wunde erfolgt ist. Besteht trotz erfolgter Epidermisirung eines grösseren Theiles der Wundhöhle reichliche Secretion, die besonders von der Gegend der Tuba Eustachii herkommt, noch fort, dann wirken Einpulverungen von Borsäure oft recht günstig. Sobald der noch nicht epidermisirte Theil vom Gehörgange aus gut zu übersehen ist, bringt man die retroauriculäre Oeffnung durch Weglassung der Tamponade oder durch secundäre Naht zum Verschluss und leitet nun mehr die weitere Behandlung in der angegebenen Weise vom äusseren Gehörgange aus, selbstverständlich unter Anwendung des Spiegels, respective der elektrischen Stirnlampe, deren Gebrauch übrigens auch bei noch bestehender retroauriculärer Oeffnung die Behandlung wesentlich erleichtert.

Bei Anwendung des Koerner'schen Lappens geschieht die Nachbehandlung vom äusseren Gehörgange aus schon nach dem ersten Verbände. Die Dauer der Behandlung nimmt in der Regel einen Zeitraum von 3 ?4 Monaten in Anspruch, in einzelnen Fällen erfolgt die Heilung schon in 4 ?6 Wochen, während wiederum in anderen Fällen, namentlich wenn es sich um anämische, schwächliche, scrophulöse, eventuell tuberkulöse Indi viduen handelt, die Heilung viel längere Zeit erfordert. Bezüglich des Endresultates, d. h. der dauernden Heilung chronischer Mittelohreiterungen, muss schliesslich betont werden, dass zwar, wie bereits oben erwähnt, das selbe ausserordentlich günstig ist, namentlich im Vergleich zu der früher allein in Anwendung gekommenen, sogenannten »typischen Aufmeisselung nach Schwartze«, dass aber auch die »Radicaloperation« vor Recidiven nicht schützt. Namentlich gilt das bezüglich der Cholesteatome, die man deshalb, selbst nach scheinbar vollständiger Ausheilung, wenn irgendmöglich, dauernd in Controle behalten sollte. Die Resultate bezüglich des Hörvermögens können selbstverständlich keine glänzenden sein, da, ganz ab gesehen von den mit Labyrinthaffectionen complicirten Fällen, der Verlust eines grossen Theiles des Schallleitungsapparates von vornherein wesentliche Besserungen nicht erwarten lässt. In der Mehrzahl der Fälle wird das Hörvermögen jedenfalls nicht verschlechtert, in einigen sogar etwas gebessert.


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